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Gottfried / Geoffrey Arens, Physicist (Master of Physics, RWTH Aachen, FRG)
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eBioo-Leporello: Gestaltung 1/2009 HELDKommunikationsdesign.de Aachen; Titelfotographie Sebastian Kaulitzki - Fotolia.com

Folgende Fotos wurden 2009 von Fotolia.de zur Verwendung rechtmäßig erworben: JudoBoy/KarateBoy, BrainWorkers, BrainCPU, BabyWorkers, StudentApproval, GroupRelax, ChillinGorilla.




 Privacy Policy :

Mir übermittelte personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, eMail-Anschriften) werden stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, d.h. nur so verwendet, wie es auch den mutmaßlichen Interesse der kontaktaufnehmenden Person bzw. Institution entspricht.
Übermittelte personenbezogene Daten werden hingegen zweckbestimmt d.h. zur Bearbeitung der Anfragen z.B. Beratungsanfrage, Korrespondenz mit den Anfragenden, Bestellabwicklung, Rechnungserstellung gespeichert und verwendet.




  Terms and Conditions (AGB):


Geoffrey Arens - Soft-dynamics.de


 I) Trainings, Hardware and Software Products

Terms of Use:

The eBioo product is NOT INTENDED FOR MEDICAL USE.
The User and/or Licensee may use the eBioo software provided that he/she is sufficient familiar, trained and educated when using the eBioo software.
The user of the eBioo software may use the offered functionalities on his/her own responsibility only. See EULA as well.


II) IT-Dienstleistungen - Auftragsarbeiten



I) Trainings, Trainingsgeräte und Softwareprodukte:

1.0 Trainingsvereinbarungen

- Das Training wird als Mental-Leistungstraining (für Schule, Studium, Sport und Beruf) bzw. zur Gesundheitsförderung und Prävention angeboten und stellt als solches keine medizinische Behandlung dar und kann eine ggf. (auch unabhängig vom Training) erforderliche Konsultation einer im Heilberuf tätigen Person nicht ersetzen. Der Klient wird daher angehalten eventuelle, individuelle Voraussetzungen und Erfordernisse ggf. eigenständig und eigenverantwortlich hierzu abzuklären bzw. abklären zu lassen.

Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Optimierung des Trainings

1.1 Individualtraining

- Eine Trainingsvereinbarung bzw. -durchführung begründet eine coachingartige Beziehung, für deren erfolgversprechende Durchführung das beiderseitige Vertrauen wesentlicher Bestandteil bzw. Voraussetzung ist. Beide Seiten (Trainer und Trainee bzw. Klient) können die Trainingsbeziehung jederzeit beenden. Für den bereits vereinbarten Terminumfang gilt bei Beendigung durch den Klienten die Klausel für vereinbarte und nicht wahrgenommene Termine entsprechend.

- Der Trainer ist berechtigt, den Termin eines Individualtrainings aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung) abzusagen. Im Falle einer Terminabsage wird i.a. ein Ersatztermin gestellt bzw. vereinbart.

- Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtwahrnehmung (Nichterscheinen oder ohne rechtzeitige vorherige Absage) zu einem vereinbarten Individualtermin 50% des für den Trainingstermin veranschlagten bzw. des vereinbarten Honorars zu berechnen, falls der Individualtermin nicht spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin vom Klienten abgesagt wurde. Falls ein vereinbarter und nicht wahrgenommener Termin nicht spätestens 2 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurde entfällt ferner der Anspruch auf einem gewährten Rabatt (z.B. bei Blockpreisen für 5 Trainingstermine) derart, dass die wahrgenommenen Termine eines 5er-BLocks zu 100% angerechnet werden. Die Möglichkeit zur 50%-igen Anrechnung eines vereinbarten Termins bei Nichterscheinen (= ohne vorherige Absage) zu einem vereinbarten Termin bleibt davon unberührt.

1.2 Telefonische Beratung

- Bei telefonischer Beratung mit vereinbarten Zeitkontingenten ist die kleinste Abrechnungseinheit 15 Minuten, sofern nichts abweichendes individuell vereinbart wurde. Jede angefangene Abrechnungseinheit kann voll berechnet werden.

1.3 Inhouse-Training für Firmen und Organisationen:

- Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Trainierenden sowie vertrauensvollen und auch erfolgversprechenden Zusammenarbeit ist der Trainer jedoch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber d.h. Rechnungsempfänger der Trainingsvereinbarung über individuelle im Training erfahrene personenbezogene, vertrauliche Daten und Informationen einzelner Trainierenden (Ausnahme: mangelndes Verbesserungspotenzial z.B. durch bereits erreichte Ziele oder mangelnde Motivation) Auskunft zu geben.


2.0 Trainingsgeräte und Software

2.1 Verkauf oder Verleih von Trainingsgeräten, Software und Zubehör:

- Das Angebot zur AUSLEIHE von Trainingsgeräten, Software oder Zubehör richtet sich ausschließlich an Personen und Institutionen, die entweder eine Befähigung zum fachkundigen Umgang mit diesen Geräten (z.B. durch absolvierte Fortbildungsmodule oder vergleichbare Vorerfahrungen) bereits erworben haben oder im Rahmen einer Aus- oder Fortbildungsvereinbarung mit dem Verleiher erwerben möchten, sowie insbesondere an einen Personenkreis zu denen bereits Geschäftskontakte in Form von Beratungskontakten und/oder absolvierter Individual- oder Gruppentrainings bestehen.

- Sondervereinbarungen: Für die Nutzung bei KAUF (von nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten an) der Software eBioo und Einsatz dieser in der Region des Unternehmenssitzes (Euregio = Aachen +/- ca. 150 km) gelten Sondervereinbarungen hinsichtlich der Art und Umfang der Nutzung, möglicher Kooperationen oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie der Höhe des Entgeltes für die Nutzung der eBioo Software, sodass insbesondere die berechtigten Interessen des Software-Herstellers und Betreibers hierbei hinreichend berücksichtigt werden. Näheres bestimmt jeweils eine einzelvertragliche Regelung.

- Der Geschäftsinhaber behält sich im Hinblick auf eine Qualitätssicherung vor (z.B. bei Bedenken zur fachkundigen bzw. fachgerechten Nutzung oder unzureichendem Ausbildungs- oder Kenntnisstand des Interessenten), vom Verkauf oder Verleih eines Neurofeedback-Gerätes abzusehen d.h. Abstand zu nehmen und ggf. ersatzweise ein Einzel- oder Gruppentraining oder abrechnungsfähige Einweisungs- oder Fortbildungsvereinbarungen anzubieten.

- Der Inhaber von Soft-dynamics.de und Verkäufer bzw. Verleiher macht weder ausdrückliche noch implizite Zusicherung für die Eignung oder Zwecktauglichkeit der Artikel (Hardware, Software und Zubehör, abgesehen von ausdrücklich schriftlich und produktspezifisch zugesicherter Produkteigenschaften sowie der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber technischer Defektfreiheit innerhalb der Gewährleistungsfrist) für einen bestimmten (vom Benutzer beabsichtigten) Zweck. Die angebotenen Produkte werden nicht für den medizinischen Anwendungszweck freigegeben sondern sind nur für den persönlichen Gebrauch für nichtmedizinische Anwendungsfälle bestimmt. Der Käufer bzw. Anwender hat selbständig und eigenverantwortlich festzustellen, ob sich das erworbene Produkt für den von ihm beabsichtigten Zweck eignet.

- Es wird darauf hingewiesen, das die Hersteller Pocket-Neurobics und Brainmaster jeweils eigene produktspezifische Nutzungshinweise und Bestimmungen (z.B. im Internet) für ihre Waren und Dienstleistungen veröffentlicht bzw. bekannt gegeben haben.


3.0 Allgemeines

- Der potenzielle Benutzer wird darüber informiert, dass einige Anwender mit sensitiv reagiblem Nervensystem mit Überreaktionen oder (zeitweiligen) Negativreaktionen auf die Verwendung von Biofeedback-Systemen oder neurostimmulierenden Systemen (z.B. Mind Mashines oder entsprechende Audio-CDs) reagieren können. Solche Überreaktionen können selbst unter professioneller, fachkundiger oder fachmedizinischer Anleitung geschehen. Solche zeitweiligen Negativ-(Erst-)reaktionen sind selten und zumeist anekdotisch berichtet und stellen nicht notwendigerweise eine auch eine (dauerhafte) Verschlimmerung dar. Fragen Sie in Zweifelsfällen vor Aufnahme eines Trainings oder falls Negativreaktionen während des Trainings auftreten einen fachkundigen Berater oder eine bzw. ihre medizinische Fachkraft und unterbrechen Sie die Anwendung. Anmerkung/Hinweis: In Veröffentlichung wird berichtet, dass Bio-Feedback-Verfahren in der Anwendung im Allgemeinen ungefährlich sind.


II) IT-Dienstleistungen - Auftragsarbeiten

4.1 Der Auftragsgegenstand wird vom Auftraggeber abgenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers oder Auftragnehmers können Teilabnahmen stattfinden.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, die angefertigten Arbeiten bzw. Auftragsgegenstand vor Anwendung oder Einsatz für einen Anwendungsfall beim jeweiligen Abnehmer den Vertragsgegenstand ausreichend auf Eignung und Verwendungsfähigkeit zu prüfen und ggf. rechtzeitig detaillierte und spezifizierte Nachbesserungsanforderungen zu stellen.

4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass vor Einspielen bzw. Einsatz von vom Auftragnehmer angefertigten Arbeiten unabhängig Sicherungskopien der jeweiligen Daten und Programme des Zielsystems veranlasst und angefertigt werden. Unterlässt der Auftraggeber, einer seiner Vertragspartner, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter solche oder angemessene Sicherungsmaßnahmen, so handeln diese auf eigenes Risiko und entbinden den Auftragnehmer diesbezüglich aus der Haftung.

4.4 Erweiterte Mitwirkungspfichten: Liefert der Auftraggeber den Vertragsgegenstand an einen End- anwender aus, so wirkt der Auftraggeber darauf hin, dass dem Endanwender eine Mitwirkungspflicht derart obliegt, dass dieser den Vertragsgegenstand seinerseits ausreichend auf Eignung und Verwendungsfähigkeit vor dem und für den jeweiligen Anwendungsfall testet sowie vor Einspielen von Daten und Computer-programmen ausreichende Sicherungskopien der Daten und Programme des jeweiligen Zielsystems anfertigt.

4.5 Haftungsbegrenzung: Falls der Auftraggeber dem Auftragnehmer weder keine schriftliche Spezifikation des anzufertigenden Vertragsgegenstandes zur Kenntnisnahme und Verwendung übermittelt, so ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages begrenzt.


III) Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder aus sonstigen Gründen keine Rechtskraft erlangen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so so tritt an deren Stelle eine rechtsgültige Klausel, die diesen Bestimmungen am nächsten kommen. Gerichtsstand: Aachen


- Änderungen und Irrtum vorbehalten


Stand:
March 2016


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