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Sämtliche Verwertungs-, Urheberrechte und Copyright © 2007..2012 sowie alle Rechte der Inhalte der Seiten Soft-dynamics.de und Soft-dynamics.com liegen (soweit nichts abweichendes erwähnt ist) bei
Anm.: Die Rechte insbes. das Copyright der externen gelinkten Seiten bleiben davon unberührt und richtet sich nach den Angaben der jeweiligen Domaininhabern. |
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eBioo-Leporello:
Gestaltung 1/2009 HELDKommunikationsdesign.de Aachen;
Titelfotographie Sebastian Kaulitzki - Fotolia.com
Folgende Fotos wurden 2009 von Fotolia.de zur Verwendung rechtmäßig erworben: JudoBoy/KarateBoy, BrainWorkers, BrainCPU, BabyWorkers, StudentApproval, GroupRelax, ChillinGorilla. |
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Privacy Policy : | |
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Mir übermittelte personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, eMail-Anschriften) werden
stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, d.h. nur so verwendet, wie es
auch den mutmaßlichen Interesse der kontaktaufnehmenden Person bzw. Institution entspricht. |
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Terms and Conditions (AGB): | |
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I) Trainings, Hardware and Software Products Terms of Use: The eBioo product is NOT INTENDED FOR MEDICAL USE. The User and/or Licensee may use the eBioo software provided that he/she is sufficient familiar, trained and educated when using the eBioo software. The user of the eBioo software may use the offered functionalities on his/her own responsibility only. See EULA as well. II) IT-Dienstleistungen - Auftragsarbeiten
1.0 Trainingsvereinbarungen
- Das Training wird als Mental-Leistungstraining (für Schule, Studium, Sport und Beruf) bzw. zur Gesundheitsförderung
und Prävention angeboten und stellt als solches keine medizinische Behandlung dar und kann eine
ggf. (auch unabhängig vom Training) erforderliche Konsultation einer im Heilberuf tätigen Person nicht ersetzen.
Der Klient wird daher angehalten eventuelle, individuelle Voraussetzungen und Erfordernisse ggf. eigenständig und
eigenverantwortlich hierzu abzuklären bzw. abklären zu lassen.
Beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Optimierung des Trainings
1.1 Individualtraining
- Eine Trainingsvereinbarung bzw. -durchführung begründet eine coachingartige Beziehung, für deren
erfolgversprechende Durchführung das beiderseitige Vertrauen wesentlicher Bestandteil bzw. Voraussetzung ist.
Beide Seiten (Trainer und Trainee bzw. Klient) können die Trainingsbeziehung jederzeit beenden. Für den bereits
vereinbarten Terminumfang gilt bei Beendigung durch den Klienten die Klausel für vereinbarte und nicht wahrgenommene
Termine entsprechend.
- Der Trainer ist berechtigt, den Termin eines Individualtrainings aus wichtigem Grund (z.B. Verhinderung)
abzusagen. Im Falle einer Terminabsage wird i.a. ein Ersatztermin gestellt bzw. vereinbart.
- Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtwahrnehmung (Nichterscheinen oder ohne rechtzeitige vorherige Absage)
zu einem vereinbarten Individualtermin 50% des für den Trainingstermin veranschlagten bzw. des vereinbarten
Honorars zu berechnen, falls der Individualtermin nicht spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin vom Klienten abgesagt wurde.
Falls ein vereinbarter und nicht wahrgenommener Termin nicht spätestens 2 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurde
entfällt ferner der Anspruch auf einem gewährten Rabatt (z.B. bei Blockpreisen für 5 Trainingstermine) derart, dass
die wahrgenommenen Termine eines 5er-BLocks zu 100% angerechnet werden. Die Möglichkeit zur 50%-igen Anrechnung eines
vereinbarten Termins bei Nichterscheinen (= ohne vorherige Absage) zu einem vereinbarten Termin bleibt davon unberührt.
1.2 Telefonische Beratung
- Bei telefonischer Beratung mit vereinbarten Zeitkontingenten ist die kleinste Abrechnungseinheit 15 Minuten,
sofern nichts abweichendes individuell vereinbart wurde. Jede angefangene Abrechnungseinheit kann voll berechnet werden.
1.3 Inhouse-Training für Firmen und Organisationen:
- Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Trainierenden
sowie vertrauensvollen und auch erfolgversprechenden Zusammenarbeit ist der Trainer jedoch nicht verpflichtet,
dem Auftraggeber d.h. Rechnungsempfänger der Trainingsvereinbarung über individuelle im Training
erfahrene personenbezogene, vertrauliche Daten und Informationen einzelner Trainierenden
(Ausnahme: mangelndes Verbesserungspotenzial z.B. durch bereits erreichte Ziele oder mangelnde Motivation)
Auskunft zu geben.
2.1 Verkauf oder Verleih von Trainingsgeräten, Software und Zubehör:
- Das Angebot zur AUSLEIHE von Trainingsgeräten, Software oder Zubehör richtet sich ausschließlich an Personen und Institutionen,
die entweder eine Befähigung zum fachkundigen Umgang mit diesen Geräten (z.B. durch absolvierte Fortbildungsmodule
oder vergleichbare Vorerfahrungen) bereits erworben haben oder im Rahmen einer Aus- oder
Fortbildungsvereinbarung mit dem Verleiher erwerben möchten, sowie insbesondere an einen Personenkreis zu denen bereits
Geschäftskontakte in Form von Beratungskontakten und/oder absolvierter Individual- oder Gruppentrainings bestehen.
- Sondervereinbarungen: Für die Nutzung bei KAUF (von nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten an) der Software eBioo
und Einsatz dieser in der Region des Unternehmenssitzes (Euregio = Aachen +/- ca. 150 km) gelten Sondervereinbarungen
hinsichtlich der Art und Umfang der Nutzung, möglicher Kooperationen oder Abgrenzungsvereinbarungen sowie der Höhe des
Entgeltes für die Nutzung der eBioo Software, sodass insbesondere die berechtigten Interessen des Software-Herstellers
und Betreibers hierbei hinreichend
berücksichtigt werden. Näheres bestimmt jeweils eine einzelvertragliche Regelung.
- Der Geschäftsinhaber behält sich im Hinblick auf eine Qualitätssicherung vor (z.B. bei Bedenken zur fachkundigen bzw.
fachgerechten Nutzung oder unzureichendem Ausbildungs- oder Kenntnisstand des Interessenten), vom Verkauf oder Verleih
eines Neurofeedback-Gerätes abzusehen d.h. Abstand zu nehmen und ggf. ersatzweise ein Einzel- oder Gruppentraining oder
abrechnungsfähige Einweisungs- oder Fortbildungsvereinbarungen anzubieten.
- Der Inhaber von Soft-dynamics.de und Verkäufer bzw. Verleiher macht weder ausdrückliche noch implizite Zusicherung für die Eignung oder Zwecktauglichkeit
der Artikel (Hardware, Software und Zubehör, abgesehen von ausdrücklich schriftlich und produktspezifisch zugesicherter Produkteigenschaften
sowie der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber technischer Defektfreiheit innerhalb der Gewährleistungsfrist) für einen bestimmten (vom
Benutzer beabsichtigten) Zweck. Die angebotenen Produkte werden nicht für den medizinischen Anwendungszweck freigegeben sondern sind nur für
den persönlichen Gebrauch für nichtmedizinische Anwendungsfälle bestimmt. Der Käufer bzw. Anwender hat selbständig und eigenverantwortlich
festzustellen, ob sich das erworbene Produkt für den von ihm beabsichtigten Zweck eignet.
- Es wird darauf hingewiesen, das die Hersteller Pocket-Neurobics und Brainmaster jeweils eigene produktspezifische Nutzungshinweise und
Bestimmungen (z.B. im Internet) für ihre Waren und Dienstleistungen veröffentlicht bzw. bekannt gegeben haben.
- Der potenzielle Benutzer wird darüber informiert, dass einige Anwender mit sensitiv reagiblem Nervensystem mit Überreaktionen oder
(zeitweiligen) Negativreaktionen auf die Verwendung von Biofeedback-Systemen oder neurostimmulierenden Systemen (z.B. Mind Mashines oder
entsprechende Audio-CDs) reagieren können. Solche Überreaktionen können selbst unter professioneller, fachkundiger oder fachmedizinischer
Anleitung geschehen. Solche zeitweiligen Negativ-(Erst-)reaktionen sind selten und zumeist anekdotisch berichtet und stellen nicht
notwendigerweise eine auch eine (dauerhafte) Verschlimmerung dar. Fragen Sie in Zweifelsfällen vor Aufnahme eines Trainings oder falls
Negativreaktionen während des Trainings auftreten einen fachkundigen Berater oder eine bzw. ihre medizinische Fachkraft und unterbrechen
Sie die Anwendung. Anmerkung/Hinweis: In Veröffentlichung wird berichtet, dass Bio-Feedback-Verfahren in der Anwendung im Allgemeinen
ungefährlich sind.
4.1 Der Auftragsgegenstand wird vom Auftraggeber abgenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers
oder Auftragnehmers können Teilabnahmen stattfinden.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, die angefertigten Arbeiten bzw. Auftragsgegenstand vor Anwendung
oder Einsatz für einen Anwendungsfall beim jeweiligen Abnehmer den Vertragsgegenstand ausreichend
auf Eignung und Verwendungsfähigkeit zu prüfen und ggf. rechtzeitig detaillierte und spezifizierte
Nachbesserungsanforderungen zu stellen.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass vor Einspielen bzw. Einsatz von vom Auftragnehmer angefertigten
Arbeiten unabhängig Sicherungskopien der jeweiligen Daten und Programme des Zielsystems
veranlasst und angefertigt werden. Unterlässt der Auftraggeber, einer seiner Vertragspartner,
Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter solche oder angemessene Sicherungsmaßnahmen, so handeln
diese auf eigenes Risiko und entbinden den Auftragnehmer diesbezüglich aus der Haftung.
4.4 Erweiterte Mitwirkungspfichten: Liefert der Auftraggeber den Vertragsgegenstand an einen End-
anwender aus, so wirkt der Auftraggeber darauf hin, dass dem Endanwender eine Mitwirkungspflicht
derart obliegt, dass dieser den Vertragsgegenstand seinerseits ausreichend auf Eignung und Verwendungsfähigkeit
vor dem und für den jeweiligen Anwendungsfall testet sowie vor Einspielen von Daten und Computer-programmen ausreichende Sicherungskopien der Daten und Programme des jeweiligen Zielsystems
anfertigt.
4.5 Haftungsbegrenzung: Falls der Auftraggeber dem Auftragnehmer weder keine schriftliche
Spezifikation des anzufertigenden Vertragsgegenstandes zur Kenntnisnahme und Verwendung
übermittelt, so ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages begrenzt.
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Stand: March 2016 |
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